über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach hat in der Sitzung am 03.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 2028 gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Absatz 3 des Gerichtsverfas- sungsgesetzes (GVG) in der Zeit von Montag, 17.07.2023 bis einschl. Dienstag, 25.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten öffentlich aus:
- Ortsgemeinde Sarmersbach per Aushang an der Bekanntmachungstafel, Standort der Bekanntmachungstafel: Am Bürger- haus, Strümpelsweg 1, 54552 Sarmersbach
- Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 226, während der allgemeinen Öffnungszeiten Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 226, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Sarmersbach, den 03.07.2023
gez. Dieter Treis
Ortsbürgermeister