Website-Icon Sarmersbach – ein kleines Eifeldorf stellt sich vor

Amtliche Mitteilung ihres bevollmächtigten Bez.-Schornsteinfegers

Der Gesetzgeber schreibt in 5 14 Abs.1 des SchfHwG. zweimal in 7 Jahren die Durchführung der Feuerstättenschau vor. Dabei werden alle Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke durch den zuständigen bevolmåchtigten Bezirksschornsteinfeger auf Betriebs u. Brandsicherheit überprüft. Eventuell festgestellte Mängel werden dann dem Eigentümer schriftlich mitgeteilt.
Im Anschluss daran wird der Feuerstättenbescheid erlassen, in dem alle Kehr- u. überprüfungspflichtigen Anlagen aufgeführt, sowie Kehr- u. Überprüfungstermine für die nächsten 3 Jahre festgesetzt werden.
Die Durchführung der Feuerstättenschau wird in Samersbach durch den bevollmächtigten Bez.-Schornsteinfeger ab dem 28.08.2023 durchgeführt.

Bei Terminwünschen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:

Uwe Schneider, bBSF
(bevollmächtigter Bez.-Schornsteinfeger)
Brandenbüschstraße 11, 54570 Neroth,
Tel. 06591 984372, Fax 984392,
email@ihr-energieexperte.de

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