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Wichtige Informationen des Wasserversorgungszweckverbands

Gemäß eichgesetzlicher Bestimmungen unterliegen Wasserzähler, die zur Abrechnung von Verbrauchsgebühren eingesetzt sind, der Eichord-nung und müssen amtlich beglaubigt sein. Die Beglaubigungsdauer der Wasserzähler beträgt 6 Jahre soweit vom zuständigen Eichamt nicht eine Verlängerung der Beglaubigungsdauer erteilt wurde. Nach Ablauf dieser Frist sind diese Messgeräte auszutauschen.

Bei der Mehrzahl der in der Ortsgemeinde Sarmersbach verbauten Kaltwasserzähler läuft die Eichfrist ab und diese müssen ausgetauscht werden. Im gesamten Versorgungsbezirk erfolgt die Umstellung auf digitale Funkzähler. Die Umstellung erfolgt aus organisatorischen Gründen in der kompletten Ortsgemeinde im gleichen Zeitraum. Es werden somit auch Zähler ausgetauscht, wo die Eichfrist evtl. erst später abläuft.

Die Kaltwasserzähler werden ab dem 08. August 2024 ausgewechselt.

Der Austausch der Zähler erfolgt durch die Installateure des Gruppenwasserwerks ohne Kostenberechnung. Informationen zum Datenschutz zu den verwendeten Funkzählern werden Euch auf Wunsch durch die Installateure ausgehändigt.

Damit der Austausch des Zählers reibungslos durchgeführt werden kann, müssen die Einbauorte, soweit erforderlich, entsprechend zugänglich sein.

Falls Ihr in dem angegebenen Zeitraum nicht anwesend sein solltet, könnt Ihr eine Terminvereinbarung unmittelbar mit Frau Molitor/Frau Becker unter Telefon-Nr. 06592 939-137 bzw. per E-Mail unter vg-werke@vgv.daun.de vornehmen.