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Author: Dieter Treis

Bekanntmachung Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach hat in der Sitzung am 03.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 2028 gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Absatz 3 des Gerichtsverfas- sungsgesetzes (GVG) in der Zeit von Montag, 17.07.2023 bis einschl. Dienstag, 25.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten öffentlich aus:

  1. Ortsgemeinde Sarmersbach per Aushang an der Bekanntmachungstafel, Standort der Bekanntmachungstafel: Am Bürger- haus, Strümpelsweg 1, 54552 Sarmersbach
  2. Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 226, während der allgemeinen Öffnungszeiten Gegen die Vorschlagsliste kann nach § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 226, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

    Sarmersbach, den 03.07.2023
    gez. Dieter Treis
    Ortsbürgermeister

Aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 03.05.2023

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme eines Freizeitplatzes mit Grilhütte in die 12. Aenderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Daun
Der Ortsgemeinderat hat die Aufnahme eines Freizeitplatzes mit Grillhütte in die 12. Aenderung des FNP der Verbandsgemeinde Daun beschlossen.

Benennung/Wahl einer Person für die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, die Wahl gemäß5 40 Abs. 5 Halbsatze 2 GemO offen durchzuführen. Von der Ortsgemeinde Sarmersbach ist eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Der Ortsgemeinderat wählte eine Person in die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt und Hilfsschöffen für die Jahre 2024- 2028.

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Wirtschafts- und Waldwege
Da sich seit Erlass der Satzung rechtliche Änderungen ergeben haben, wurde verwaltungsseitig ein rückwirkender Neuerlass der Satzung empfohlen. Der Ortsgemeinderat beschloss den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Wirtschafts- und Waldwege.

Beratung und Beschlussfassung über die Abstufung einer Gemeindestraße zu einem Wirtschaftsweg.
Der Ortsgemeinderat hat die Abstufung der ehemaligen L67 von Sarmersbach in Richtung Gefell von einer Gemeindestraße zu einem Wirtschaftsweg beschlossen.

Informationen/Verschiedenes:
Informationen des Ortsbürgermeisters:
– Es wird eine Überprüfung auf Risse in Gemeindestraßen und Wirtschaftswegens stattfinden
– Manöver der Bundeswehr am 13.06.2023
– Die Abrechnung vom Friedhof Hilgerath für das Jahr 2022 wurde erstellt.
– Ein Ausbau des „Gefeller Messeweg“ im Rahmen der Flurbereinigung erfolgt nicht.
– Die Jahreskonferenz 2023 des Projektes LIFE-IP ZENAPA findet am 09.05.2023 statt.
– Bislang ging keine Zahlung für den Funkmast ein.
– Die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) für Energieprojekte in der Verbandsgemeinde Daun wurde gegründet.
– Die Pflege der Homepage der Ortsgemeinde wird in Zukunft von Sarah Treis übemommen.
– Besuch der Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Rheinland-Pfalz am 30.05.2023
– Die Reparatur des Bürgerbusses ist freigegeben.

Wortmeldungen aus der Mitte des Ortsgemeinderates:
Die Zulassung des Gemeindetraktors soll geändert werden.
Die Arbeitsgruppe Spielplatz wird die Umgestaltung des Spielplatzes planen.
In Zukunft soll bei Vermietungen des Gemeindehauses für Veranstaltungen eine Kaution gefordert werden

Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag der Spielvereinigung Struth e.V.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Flutlichtmasten in angemessener Höhe.

Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes.klimaangepasstes Waldmanagement“
Der Ortsgemeinderat beschloss die Teilnahme mit der Bedingung, dass die Ortsgemeinde auf 5 % der Waldfläche verzichtet, die einer natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2023 vom 13.12.2022

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 386.870 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 462.965 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf 76.095 EUR

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -8.425 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 255.085 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -254.585 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *) auf 263.010 EUR

*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR

§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§5
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag 380 v. H.

3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR

§6
Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2023 lt. Satzung festgesetzt.

§7
Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 2.704.908,38 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 2.650.253,38 € und zum 31.12.2023 = 2.574.158,38 €.

Sarmersbach, den 11.05.2023
gez. Treis
Ortsbürgermeister


Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 04.05.2023.

54550 Daun, den 04.05.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 30.05.2023 bis 09.06.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Sarmersbach, den 11.05.2023
gez. Treis
Ortsbürgermeister