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Author: Dieter Treis

Veröffentlichung Pflichten Hundehalter

Hinweis zur Anleinpflicht für Hunde sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen

In letzter Zeit werden zunehmend Beschwerden über frei umherlaufende Hunde sowie über Verunreinigungen durch Hundekot vorgetragen.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwV) der Verbandsgemeinde Daun vom 20.12.2018 ist es verboten, Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugänglichen Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Kinderspielplätze, Busbahnhöfe, Buswartehallen, Grillplätze) unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen. Außerhalb bebauter Ortslagen gilt dies nicht grundsätzlich, hier müssen Hunde gemäß § 2 Abs. 3 jedoch umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Grundsätzlich sind Hunde in sicherem Gewahrsam zu halten, d.h. so, dass sie nicht ohne menschliches Zutun das Grundstück verlassen können.

Bei Beachtung dieser Pflichten lassen sich Haftungsansprüche, eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen den Hundehalter oder gar die Einstufung des Hundes als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz mit den daraus resultierenden Konsequenzen vermeiden.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Halter und Führer von Hunden gemäß § 2 Abs. 4 der GefAbwV dafür sorgen müssen, dass Straßen, öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht verunreinigt werden. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet. Es sollte jedoch ebenso dafür gesorgt werden, dass „das Geschäft“ nicht auf Privatflächen verrichtet wird und auch dort der Kot unverzüglich aufgenommen und entsorgt werden.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung können gem. § 5 GefAbwV mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie unter www.vgv-daun.de/Politik/Satzungen der Verbandsgemeinde Daun.

Um Beachtung dieses Hinweises wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
– als örtliche Ordnungsbehörde –

ABSAGUNG Öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Die kommende Sitzung wird wegen dem Lockdown, der am Mittwoch 16.12.2020 in Kraft tritt, abgesagt.

Am Donnerstag 17.12.2020 findet um 17.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang im Bekanntmachungskasten.

Kein Sankt Martin Umzug in diesem Jahr

Auf Grund der Corona–Auflagen und der zzt. stark steigenden Infektionsrate findet in diesem Jahr leider kein öffentlicher Martinsumzug mit anschließendem Martins-Feuer statt. Auch die schon zur Tradition gewordene Tombola der Freiwilligen Feuerwehr Nerdlen kann deshalb nicht stattfinden. Stattdessen wäre es schön, wenn am Sankt–Martins–Tag, 11.11.2020, ab 18.00 Uhr die Kinder und auch die Erwachsenen als ein Zeichen die Laternen, Fackeln oder Kerzen auf den Balkon, im Fenster, oder vor dem Haus platzieren würden. Es wäre tol,l wenn möglichst viele mitmachen. Der ein oder andere hat bestimmt auch noch irgendwo Laternen von früher. Auf die Weckmänner müssen die Kinder bis 15 Jahre trotzdem nicht verzichten. Diese werden an dem Abend zu den Kindern nach Hause gebracht.

Vom Fitness Stüffje zum Dorfgarten

Der Verbindungsweg vom Fitness Stüffje zum Dorfgarten wurde nun fertig gestellt.Ab sofort kann man trockenen und sauberen Fußes zum Dorfgarten gehen. Ein Geländer sowie die Geländeanpassung mit Mutterboden erfolgt im Frühjahr. Ebenso wird der Dorfgarten Ab Ende Oktober mit freiem WLAN ausgestattet. Ein separater Bericht folgt.

Sperrung eines Wirtschaftsweges

Für die Baumaßnahme „Fußweg Fitnessstüffje – Dorfgarten“ konnte kurzfristig mit der bauausführenden Firma ein Baubeginn vereinbart werden. Wegen der Erreichbarkeit der Baustelle muss der Wirtschaftsweg unterhalb der Anwesen Gottfried Lenarz und Dominik Schmucki für die Zeit der Bauarbeiten, voraussichtlich bis Ende September 2020, für den Verkehr gesperrt werden.

Gemeinderatssitzung 02.09.2020

Am Mittwoch, dem 02.09.2020 findet um 18.30 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses in Sarmersbach eine nichtöffentliche / öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt, zu der Sie hiermit herzlich eingeladen werden.

Tagesordnung:

Nichtöffentliche Sitzung

Top 1
Grundstücksangelegenheiten

Top 2
Personalangelegenheiten

Öffentliche Sitzung

Top 1
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.07.2020

Top 2
Beratung und Beschlussfassung über die wohnbauliche Entwicklung in der Ortsgemeinde Sarmersbach

Top 3
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens eines Bauantrages

Top 4
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Änderung des Bebauungsplans „Am Berg – Erweiterung“ hier: Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche in private Baufläche

Top 5
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau eines WLan Netzes im Bereich Gemeindehaus- Fitness Stüffje- Dorfgarten

Top 6
Erstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021

Top 7
Allgemeines, Informationen

Top 8
Einwohnerfragestunde

Forstrevier Dreis-Brück Nadelbrennholz-Bestellung

Ab sofort kann Fichtenbrennholz zum Preis von 10 Euro/rm beim Forstrevier bestellt werden. Ihre Bestellung richten Sie bitte formlos, vorzugsweise per Mail bis Ende September an das

Forstrevier Dreis-Brück
Breite Str. 3
54552 Dreis-Brück
E-Mail: michael.hoppe@wald-rlp.de.

Die Bereitstellung erfolgt bis zum Frühjahr. Die Laubholzbestellung erfolgt wie jedes Jahr mit dem Bestellzettel vom Forstamt zu einem späteren Zeitpunkt.

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Liebe Sarmersbacher,
Gerne möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf Folgendes lenken.

Dieter Treis
Ortsbürgermeister

Online Vorträge der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet auch in den nächsten Wochen Online-Vorträge an, um Verbraucher über wichtige Energiethemen online und interaktiv zu informieren. Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/online-vortraege möglich.

27. August 2020, um 17:30 Uhr bis 19:00: „Fördermittel fürs Haus“
Schwerpunkt des Vortrages sind die bundesweiten Programme zur Förderung neuer Heizungsanlagen und zur energetischen Sanierung von Gebäudehüllen (Dach, Außenwand, oberste Geschossdecke, Bodenplatte bzw. Kellerdecke und Fenster). Nie waren die staatlichen Hilfen so hoch!

9. September 2020, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr:
Wärmeschutz im Altbau und Denkmal Besonderheiten beim energieeffizienten Sanieren von Baudenkmälern
und Gebäuden, deren äußere Ansicht unverändert bleiben soll. Erfahren Sie, welche Maßnahmen den Wärmeschutz verbessern, was bei Planungsleistungen zu beachten ist und welche Förderprogramme der Bund zur Verfügung stellt.

Neben den Online-Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch eine individuelle Beratung an. Sie findet persönlich (in einer Verbraucherzentrale, Beratungsstelle oder beim Verbraucher Zuhause), telefonisch oder online statt. Informationen gibt es auf www.energieberatung-rlp.de oder kostenfrei unter 0800 6075600.5 blocks168 words 5 blocks selected.