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Bekanntmachungen

Dreck-Weg-Tag 02.04.2022

Liebe Sarmersbacher,

am Samstag, den 02.04.2022 soll ein „Dreck-Weg-Tag“ stattfinden. Die Ortsgemeinde hat dazu einen Vorschlag von Lena Bons bekommen, dem wir gerne nachgehen möchten. Vielen Dank schon einmal an Lena für die tolle Idee.

Getroffen wird sich um 13.00 Uhr am Dorfplatz. Wer die Möglichkeit hat ein Quad oder einen Traktor mit Anhänger mitzubringen kann dies gerne tun. Es werden die umliegenden Straßen und Wirtschaftswege abgefahren um den dort herumliegenden Müll einzusammeln.

Am Abend soll die Aufräumaktion mit einem gemeinsamen Essen abgeschlossen werden.

Solltet ihr teilnehmen können, gebt bitte den unteren Abschnitt bis zum 26.03.2022 bei Dieter Treis ab. E-mailen kann auch: dieter.treis@in-rlp.de

Wir freuen uns sehr auf euer Kommen.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach


Abschnitt

Ich/ Wir ___________________________nehmen am „Dreck-Weg-Tag“ teil.

___ Ich komme mit einem Quad oder Traktor inkl. Anhänger.

Forstbehördliche Stellungnahme 2022

Aufnahme von Verbiss- und Schälschäden
Gemäß § 31 Abs. 7 Landesjagdgesetz (LJG) vom 09. Juli 2010 haben die unteren Forstbehörden für alle Jagdbezirke in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Forstbehördliche Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel (vormals „Waldbauliches Gutachten“) zu erstellen und der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen. Die Stellungnahme wird nach folgenden Fristen erstellt:

In Jagdbezirken, in denen das waldbauliche Betriebsziel
erheblich gefährdet ist – alle 3 Jahre;
gefährdet ist – alle 4 Jahre;
nicht gefährdet ist – alle 5 Jahre.

Unter Berücksichtigung dieser Fristen sind in diesem Jahr im Bereich des Forstamtes Daun in den nachfolgend aufgelisteten Jagdbezirken die frischen Verbissschäden in den Monaten März bis Mai 2022 und die Schälschäden im August 2022 aufzunehmen:

· Demerath 3 Ost,
· Dreis-Brück 3,
· staatl. Eigenjagdbezirk Lehwald,
· staatl. Eigenjagdbezirk Salmwald,
· Mückeln,
· Sarmersbach,
· Strotzbüsch und
· Utzerath.

Jagdausübungsberechtigte und Jagdvorsteher, die Interesse daran haben, an diesen Aufnahmen in ihrem Jagdbezirk teilzunehmen, wenden sich bitte an das Forstamt Daun, Gartenstraße 28, 54550 Daun, Tel. 06592 92010, E-Mail: forstamt.daun@wald-rlp.de.

Horst Womelsdorf
Forstamtsleiter

Abstimmung Lockerung Fitness Stüffje

17.02.2022

Liebe Vereinsmitglieder,

ab sofort gelten neue Coronaregeln, die auch die Nutzung des Fitness Stüffje und die Kursangebote im Gemeindehaus betreffen.

Theoretisch wäre es mögllich ab sofort das Fitness Stüffje wieder ohne Personenbegrenzung, ohne Kontakterfassung etc. zu öffnen. Natürlich nur für den bereits beschriebenen Personenkreis. Da wir jedoch von den Mitgliedern bisher unterschiedliche Ansichten zu einer „gelockerten“ Öffnung gehört haben, möchten wir euch bitte zwischen zwei möglichen Lockerungen zu entscheiden.

Variante 1: Das Fitness Stüffje wird wie vor Corona geöffnet. Es müssen keine Termine mehr eingetragen werden. Es gibt keine Personenbegrenzung mehr.

Variante 2: Es bleibt weiterhin dabei, dass man sich in einer Liste am Stüffje Termine zur Nutzung eintragen muss. Die Personenbegrenzung wird auf 5 Personen erhöht. Das Zeitfenster wird auf 2 Stunden erhöht.

Wir bitten euch, dass möglichst viele bei der Abstimmung teilnehmen und dazu den unten angefügten Abschnitt bis zum 04.03.2022 im Fitness Stüffje in den Briefkasten einzuwerfen oder oder zu mailen an dgsarmersbach@web.de

Außerdem möchten wir euch bitte, auf den unten angefügten Abschnitt eure aktuelle Mailadresse zu schreiben. Um zukünftig alle Informationen nachhaltiger an euch schicken zu können, möchten wir uns das Ausdrucken der Schreiben sparen und euch alle Infos per Mail schicken. Weiterhin findet ihr die Infos auch immer auf der Sarmersbacher Internetseite unter Bekanntmachungen.

Wer keine eigene Mailadresse hat, kreuzt dies bitte auf dem Abschnitt an. Wir werden dann die Infos weiterhin ausdruckt einwerfen/zuschicken.

Des Weiteren würden wir gerne im zweiten Quartal diesen Jahren eine Mitgliederversammlung einberufen. Eine Einladung dazu folgt. Dieses Jahr stehen neben der Planung bestimmter Veranstaltungen (Dorfflohmarkt, Spielgruppe Baby/Kind, Wintermarkt etc), auch Neuwahlen des Vorstandes an.

Viele Grüße

Vorstand Dorfgemeinschaft Sarmersbach e.V.

Abstimmung Lockerung Fitness Stüffje

Ich/ Wir __________________________stimme/ stimmen für

___Variante 1

___Variante 2

Meine/Unsere Mailadresse lautet _________________________

___Ich habe keine eigene Mailadresse

Die Daun-Kelberger Land App runterladen!

Die Region Daun und Kelberg erhält seit heute – 01.02.2022 – die ,,Daun-Kelberger Land App“ für iPhone- und Android-Nutzer, herausgegeben und betreut von der Gerolsteiner Kommunikationsagentur Konzept92 (www.konzept92.de). Man kann die App im Apple-Store oder Google Play Store für Android kostenlos herunterladen.

Es gibt eine Menge zu entdecken. Nutzer haben die Möglichkeit schnell und gezielt Informationen zu finden: die App unterscheidet zweiunddreißig inhaltliche Kategorien oder Themen und hat auch eine Suchfunktion.

Von Fragen des täglichen Bedarfs, über Einkaufs- und Ausgehtipps, der Suche nach dem richtigen Handwerker, Sport- und Freizeittipps bis hin zu den aktuellen Neuigkeiten aus der Region ist alles in der App zu finden. Dazu sind Informationen aus dem Rathaus, Notdienstpläne für Ärzte und Apotheken, Stellenanzeigen, Immobilienangebote, Abfallkalender, Veranstaltungshinweise oder einfach nur die Suche nach dem nächsten Geldautomaten nützliche Inhalte der App.

Nutzer der App können sich mittels der aktivierten Push-Funktion über aktuelle Mitteilungen informieren lassen: von Störungsmeldungen des Stromversorgers, Schulausfälle im Winter, Straßensperrungen in der Umgebung oder ähnlichem bis hin zu Rabattaktionen des Einzelhandels oder der Gastronomie.

Neugierig geworden? Laden Sie die ,,Daun-Kelberger Land App“ im Apple-Store oder Google Play Store für Android kostenlos herunter.

Stüffje/Kursangebote: neue Coronaregeln

17.01.2022
Liebe Vereinsmitglieder,

ab sofort gelten neue Coronaregeln, die auch die Nutzung des Fitness Stüffje und die Kursangebote im Gemeindehaus betreffen.

Folgende Personen dürfen die obern genannten Angebote nun nützen:

  • Personen mit Booster-Impfung/Auffrischimpfung
  • frisch Geimpfte: Zweitimpfung vor weniger als drei Monaten
  • Genesene: bis drei Monaten nach der Genesung
  • geimpfte Genesene

Kinder von 12-17 Jahre müssen für de Nutzung nur zweifach geimpft sein.
Personen, auf die der oben genannte Personenkreis zutrifft und die aktuell noch nicht für die Nutzung freigeschalltet sind, melden sich bitte mit passendem Nachweis unter dgsarmersbach@web.de oder werfen einen entsprechenden Nachweis in den Briefkasten des Stüffje ein. Sobald die Nachweise vorliegen werden wir die Bänder schnellstmöglich für eine Nutzung freischalten.

Viele Grüße und bleibt alle gesund!

Dorfgemeinschaft Sarmersbach e.V.

Teilschließung Fitness Stüffje

05.12.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

leider gibt es erneut Änderungen in der aktuellen Corona Verordnung, die auch Neuerung für die Nutzung des Fitness Stüffje mit sich bringen.

Ab Mittwoch, den 08.12.2021 dürfen nur noch Personen das Fitness Stüffje nutzen, die bereits eine Auffrischimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben.

Die Verordnung gibt zwar her, dass auch zweifach geimpfte Personen oder genesene Personen mit einem tagesaktuellen negativen Test das Stüffje nutzen dürfen. Jedoch kann im Stüffje vor Ort keine Kontrolle oder Aufsicht der tagesaktuellen Tests erfolgen,da wir kein „Personal“ vor Ort haben. Dadurch ist eine 2G+ Regel für uns leider nicht umsetzbar.

Die Personen, die bereits vergangene Woche einen Nachweis über die dritte Impfung abgegeben haben bleiben weiterhin für die Nutzung des Fitness Stüffje freigeschaltet. Alle anderen Personen werden leider gesperrt. Wer im Laufe der nächsten Tage/Wochen die dritte Impfung erhält und uns einen Nachweis dazu vorlegt, wird dann natürlich schnellstmöglich wieder freigeschaltet.

Die Kurse montags und donnerstags, jeweils von 17.45-18.45 Uhr finden weiterhin statt. Alle Teilnehmer müssen die 2G+ Regel einhalten. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmer geimpft oder genesen und getestet sein müssen. Der tagesaktuelle negative Test muss von einem Testzentrum/ von einer offziellen Teststelle durchgeführt worden sein und muss Philipp Groß vor dem Betreten des Gemeindehauses vorgezeigt werden.

Wer Interesse an einer Kursteilnahme hat, kann sich weiterhin bei Philipp Groß unter folgender Handynummer melden: 0170/2327649.

Wir wünschen euch eine schöne Adventszeit und bleibt alle gesund!

Vorstand Dorfgemeinschaft Sarmersbach e.V.