Honig von Johanna und Björn
Sarmersbacher Honig:
Sarmersbacher Honig:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.07.2022
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 335.820 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 390.475 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf -54.655 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -8.925 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 231.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -231.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *) auf 239.925 EUR
*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag 352 v. H.
3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2022 lt. Satzung festgesetzt.
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2020) betrug 2.670.330,38 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2021) beträgt 2.616.000,38 € und zum 31.12.2022 = 2.561.345,38 €.
Sarmersbach, den 18.07.2022
gez. Treis
Ortsbürgermeister
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 06.07.2022.
54550 Daun, den 06.07.2022
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 01.08.2022 bis 11.08.2022 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.
Sarmersbach, den 18.07.2022
gez. Treis
Ortsbürgermeister
Möchten Sie die schönen Wander- und Radtouren rund um Sarmersbach genießen? Und kommen Sie mit dem Auto? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenlosen Parkplätze. Es gibt neun Parkplätze am Gemeindehaus (Am Strümpelsweg 3) und einige Parkplätze am Ende des Gefeller Weg, unweit vom Gemeindehaus. Alle Parkflächen sind beschildert oder ausgezeichnet.
Am 16.7 von ca. 13 Uhr bis 16 Uhr haben sich 14 Personen in 3 Teams aufgeteilt und Müll auf verschiedenen Routen rund in und um Sarmersbach gesammelt. Einige kamen mit Traktor oder Quad und Anhänger. Gesammelt wurden 16 Autoreifen, 1 großer Traktorreifen, 1 Sessel, 1 Matratze und ca 5 Säcke Müll aller Art.
Im Anschluss wurde der „Dreck-Weg-Tag“ mit einem gemeinsamen Grillen gemütlich ausklingen gelassen.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Helfern.
Die Ortsgemeinde Sarmersbach
Am Sonntag, den 10.07.2022 fand unser erster Sarmersbacher Dorfflohmarkt statt – mit zusätzlichem Kinderbekleidungsbasar im Gemeindehaus. Nicht nur das Wetter hat es ausgesprochen gut mit uns gemeint, sondern auch die zahlreichen Leute die zu unserem Flohmarkt erschienen sind. In über 20 Höfen und Garagen wurden Flohmarktstände im gesamten Ort ausgestellt. Der Flohmarkt 2022 war auf ganzer Linie ein voller Erfolg und bot den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern eine großes Angebot an Waren. Verkäufer und Gäste waren begeistert. Die Stimmung war grandios. Wir konnten viele gute Gespräche führen und etliche Nachbarn neu oder besser kennen lernen. Am Dorfplatz und Gemeindehaus wurden Kaffee, Kuchen (selber gebacken von viele Sarmersbacher*innen), Getränke und Gegrilltes angeboten. Wir denken, dass bereits ein zweiter Flohmarkt für 2023 geplant werden kann!
Am Sonntag, dem 10.07.2022 findet von 10.00-17.00 Uhr der Sarmersbacher Dorfflohmarkt statt. In über 20 Höfen und Garagen werden Flohmarktstände im gesamten Ort ausgestellt. Ein Lageplan wird vor Ort ausgehändigt. Dieser kann ebenfalls unter https://www.sarmersbach.de/download/Lageplan_Sarmersbacher_Dorfflohmarkt_10Juli2022.pdf heruntergeladen werden.
Zusätzlich findet von 10.00-14.00 Uhr ein Kinderbekleidungsbasar im Gemeindehaus statt. Neben Bekleidung, werden dort auch Zubehör und Spielzeuge für Babys und Kinder verkauft.
Am Dorfplatz und Gemeindehaus werden Kaffee, Kuchen, Getränke und Gegrilltes angeboten.
In der Zeit vom 11.07. bis 28.07. befindet sich Ortsbürgermeister Dieter Treis in Urlaub. In diesem Zeitraum wird er vom 1. Beigeordneten Thomas Risch vertreten.
Öffentliche Bekanntmachung
Die Ortsgemeinde Sarmersbach beabsichtigt im Bereich „Strümpelsweg einen Fußweg durch Satzung aufzuheben. Es handelt sich um das Grundstück, Flur 10 Nr. 127/2. Der Ortsgemeinderat Sarmersbach hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen.
Aufgrund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öfentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Bis einschließlich 12. August 2022 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 314, abgegeben werden.
Sarmersbach, 23. Juni 2022
gez
Dieter Treis
(Ortsbürgermeister)
Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z.B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich.
Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein Härte-
fall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die erforderliche technische Ausstattung oder Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.
In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:
Ab Anfang Juli 2022 können die als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/ Vordrucke veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ ausgefüllt, ausgedruckt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden.
Alternativ dazu besteht ab Juli 2022 die Möglichkeit unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter zu erhalten. Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich ab Juli 2022 donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Hilfe bei der Erklärungsübermittlung durch nahe Angehörige
Familienangehörige dürfen sich bei der Abgabe der Feststellungserklärung gegenseitig unterstützen, also Kinder beispielsweise ihre Eltern. Zudem besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen ELSTER-Benutzerkonto auch Feststellungserklärungen für nahe Angehörige zu übermitteln.
Weitere Infos unter www.fin-rlp.de/grundsteuer
Wir sind sehr erfreut dass es für unsere kleine Bibliothek soviel Interesse gibt. Auch sind wir froh dass viele Leser*innen ihren Büchern noch ein zweites Leben geben! Aber wir haben eine kleine Bitte: wenn Sie Bücher schenken möchten, nehmen Sie dann zuerst Kontakt auf mit Hermann-Josef Schneider via 06592 / 2154 oder via hoermen06@web.de. Stellen Sie bitte Ihre Bücher NICHT im Paket vor die Tür des Gartenhauses. Vielen Dank im Voraus!