Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2023 vom 13.12.2022
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 386.870 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 462.965 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf –76.095 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -8.425 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 255.085 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -254.585 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *) auf 263.010 EUR
*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H.
2. Gewerbesteuer nach Ertrag 380 v. H.
3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2023 lt. Satzung festgesetzt.
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2021) betrug 2.704.908,38 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2022) beträgt 2.650.253,38 € und zum 31.12.2023 = 2.574.158,38 €.
Sarmersbach, den 11.05.2023
gez. Treis
Ortsbürgermeister
Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 04.05.2023.
54550 Daun, den 04.05.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 30.05.2023 bis 09.06.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.
Sarmersbach, den 11.05.2023
gez. Treis
Ortsbürgermeister