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Sarmersbach

Grundsteuererklärung RLP – Abgabefrist Ende 31. Oktober 2022 ->Januar 2023

Alle Eigentümer von Grundbesitz in Rheinland-Pfalz wurden zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Frist für die Einreichung endet bereits am 31. Oktober 2022. Zwar wurde wiederholt eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert, doch es ist unklar, ob es tatsächlich zu einer Fristverlängerung kommen wird.

UPDATE 13.10.2022: Alle Eigentümer von Grundbesitz in Rheinland-Pfalz wurden zur Abgabe einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Frist für die Einreichung sollte ursprünglich bereits am 31. Oktober 2022 enden. Heute jedoch haben die Finanzminister beschlossen, die Abgabefrist auf Ende Januar 2023 zu verlängern.

Lesen Sie mehr in unserem Beitrag von 15. Juni 2022:

1. https://www.sarmersbach.de/2022/06/15/grundsteuer-erklaerungsabgabe-ab-juli-2022-moeglich/

Die folgende Websites könnten behilflich sein:

2. https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/anleitungen-fuer-die-feststellungserklaerungen/

3. https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/faq-grundsteuer

Unsere Wander- und Radwege in der Daun-Kelberger Land App!

Die Region Daun und Kelberg erhält seit 01.02.2022 die ,,Daun-Kelberger Land App“ für iPhone- und Android-Nutzer, herausgegeben und betreut von der Gerolsteiner Kommunikationsagentur Konzept92 (www.konzept92.de). Man kann die App im Apple-Store oder Google Play Store für Android kostenlos herunterladen.

Sarmersbacher Veranstaltungen werden in der App veröffentlicht. Und ab heute (11.10.2022) sind unsere Wander- und Radwege in der App zu finden. 

Mehr Infos: https://www.sarmersbach.de/2022/02/01/die-daun-kelberger-land-app/

Dorf-und Feuerwehrfest 08. bis 09. Oktober 2022

Samstag:
20:00 Uhr Partyabend mit eifel-dj Marco. Einlass ab 19:00 Uhr,
Eintritt 3,00 €.

Sonntag:
10:00 Uhr: Frühschoppen
14:00 Uhr: Kaffee und Kuchen

Für das leibliche Wohl ist an allen Festtagen bestens gesorgt. Über Euer Kommen freut sich die Freiwillige Feuerwehr Sarmersbach. Das Fest findet im und um das Gemeindehaus Sarmersbach statt.

Es gilt die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Backfest – 27.08.2022 – ab 14:00 Uhr

Liebe Sarmersbacher, liebe Vereinsmitglieder, 06.08.2022

hiermit laden wir euch recht herzlich zum Backfest am 27.08.2022 ab 14:00 Uhr im Sarmersbacher Dorfgarten ein. Neben Getränken, werden selbstgebackene, belegte Brote und selbstgebackener Kuchen aus dem Ofen angeboten. Außerdem wird frisch gebackenes Brot verkauft (solange der Vorrat reicht).

Ab 15.30 Uhr spielt der Musikverein Üdersdorf. Auf einen gemütlichen und geselligen Nachmittag freut sich,

Dorfgemeinschaft Sarmersbach e.V., insbesondere die Arbeitsgruppe Dorfgarten

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde 2022

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sarmersbach für das Haushaltsjahr 2022 vom 18.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 335.820 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 390.475 EUR
der Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss auf -54.655 EUR

2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  -8.925 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 231.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -231.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *) auf 239.925 EUR

*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 EUR
verzinste Kredite auf 0 EUR
zusammen auf 0 EUR

§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 EUR.

§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Liquiditätskredite sind gemäß § 68 GemO nur in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde zu veranschlagen.

§5
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag 352 v. H.

3. Hundesteuer
a) für den ersten Hund 36,00 EUR
b) für den zweiten Hund 48,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 84,00 EUR
d) für den ersten gefährlichen Hund 240,00 EUR
e) für den zweiten gefährlichen Hund 480,00 EUR
f ) für jeden weiteren gefährlichen Hund 780,00 EUR

§6
Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge, der Friedhofsgebühren und der Fremdenverkehrsbeiträge werden gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) für das Haushaltsjahr 2022 lt. Satzung festgesetzt.

§7
Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorvorjahr (2020) betrug 2.670.330,38 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Haushaltsvorjahr (2021) beträgt 2.616.000,38 € und zum 31.12.2022 = 2.561.345,38 €.

Sarmersbach, den 18.07.2022
gez. Treis
Ortsbürgermeister


Vermerk der Aufsichtsbehörde
Kenntnis genommen gemäß § 97 II der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) – in der jeweils geltenden Fassung – in Verbindung mit Schreiben vom 06.07.2022.

54550 Daun, den 06.07.2022
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Im Auftrage:
gez. Günter Willems (Siegel)


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 01.08.2022 bis 11.08.2022 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 122, öffentlich aus.

Sarmersbach, den 18.07.2022
gez. Treis
Ortsbürgermeister

Wanderparkplätze in Sarmersbach

Möchten Sie die schönen Wander- und Radtouren rund um Sarmersbach genießen? Und kommen Sie mit dem Auto? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenlosen Parkplätze. Es gibt neun Parkplätze am Gemeindehaus (Am Strümpelsweg 3) und einige Parkplätze am Ende des Gefeller Weg, unweit vom Gemeindehaus. Alle Parkflächen sind beschildert oder ausgezeichnet.